Die Wahrheit liegt – wie so oft – dazwischen. Stand Ende Januar 2026 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterhin in seiner 2024er-Fassung. Die schwarz-rote Bundesregierung plant zwar eine Reform (neuer Name: Gebäudemodernisierungsgesetz), aber bislang gibt es keine beschlossene Änderung – Eckpunkte sollen bis Ende Januar kommen, ein Kabinettsbeschluss eventuell im Frühjahr 2026.
Bis dahin zählt das aktuelle Recht.
Die Kernregel ab 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Städten und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern (rund 80 Kommunen) die 65-Prozent-Regel verbindlich – spätestens.
Jede neu eingebaute oder vollständig ersetzte Heizung muss dann mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (z. B. Wärmepumpe, Hybrid-Gas mit Bioanteil, Fernwärme mit hohem EE-Anteil, Biomasse, grüner Wasserstoff etc.). Reine fossile Gas- oder Ölheizungen ohne ausreichenden EE-Anteil sind dann nicht mehr erlaubt – außer bei nachgewiesenen Härtefällen oder wenn die kommunale Wärmeplanung etwas anderes vorsieht.
In kleineren Orten (bis 100.000 Einwohner) verschiebt sich diese Pflicht auf spätestens 1. Juli 2028. Wichtig: Die Regel trifft nur neue Einbauten. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen, repariert und – solange sie funktionstüchtig sind – auch mit Übergangsregelungen (z. B. steigender Bioanteil ab 2029: 15 % → 30 % → 60 % bis 2040) ersetzt werden.
Die Frist hängt eng mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen: Liegt der Plan früher vor oder weist die Kommune bestimmte Gebiete aus, kann die Pflicht schon vor Juli 2026 greifen.
Handlungsempfehlung – je nach Situation
Ihre Heizung läuft noch problemlos (egal ob Gas, Öl oder anders)
Abwarten. Kein Handlungsdruck. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Kommune zu checken: Gibt es schon einen Wärmeplan? Ist Fernwärme geplant? So vermeiden Sie teure Fehlinvestitionen. Die Reform könnte die Regelungen noch flexibler machen.
Ihre Heizung ist defekt oder wird in den nächsten 1–2 Jahren kaputtgehen – und Sie wohnen in einer Großstadt (>100.000 EW)
Jetzt handeln oder genau planen. Wenn möglich vor Juli 2026 tauschen (dann gelten noch mildere Übergangsregeln). Alternativ: Prüfen Sie Förderungen (aktuell bis zu 70 % bei Wärmepumpen etc.) und warten Sie den Wärmeplan Ihrer Stadt ab – vielleicht kommt Fernwärme oder Hybrid-Lösungen günstiger. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder Energieberater beraten.
Sie wohnen in einer kleineren Kommune (<100.000 EW)
Mehr Zeit – bis 2028. Nutzen Sie die zwei Extra-Jahre für eine gute Planung. Beobachten Sie die Wärmeplanung und Förderlandschaft. Oft lohnt es sich, jetzt schon in eine Wärmepumpe oder Hybrid zu investieren, weil Strom günstiger wird und Förderungen attraktiv bleiben.
Sie planen ohnehin einen Heizungstausch oder Umbau
Unbedingt die kommunale Wärmeplanung abwarten (meist online einsehbar oder über die Stadtverwaltung). Förderungen nutzen, solange sie hoch sind. Technologieoffen denken: Wärmepumpe, Hybrid, Pellet, Fernwärme – je nach Lage passt etwas am besten.
Fazit:
Ab 1. Juli 2026 endet in Großstädten der „freie“ Einbau reiner fossiler Heizungen – aber es gibt keine flächendeckende Austauschpflicht für alte Anlagen. Die Politik verspricht mehr Flexibilität, doch bis die Reform kommt, gilt das bestehende Gesetz. Wer jetzt informiert plant (Wärmeplan prüfen, Förderung sichern, seriöse Beratung einholen), spart Nerven und Geld.
Ignorieren Sie reißerische Panikmache – und Clickbait – und schauen Sie auf die Fakten Ihrer Kommune.

